Hinweis

Mandate aus dem Bereich des Sozialrechts bearbeitet in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Stephan Meyer. Er ist seit 1998 schwerpunktmäßig auf diesem Gebiet tätig und seit dem Jahre 2000 Fachanwalt für Sozialrecht.

Herr Rechtsanwalt Meyer berät und vertritt unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Rentenversicherungsrecht, z. B. Geltendmachung von Erwerbsminderungsrenten oder Rehabilitationsleistungen,
  • Schwerbehindertenrecht, z. B. Durchsetzung des Anspruches auf Erteilung eines Schwerbehindertenausweises,
  • Unfallversicherungsrecht, z. B. Arbeitsunfall, Verletztenrente oder Anerkennung einer Berufskrankheit,
  • Krankenversicherungsrecht, z. B. Ansprüche auf Gewährung von Krankengeld oder Erstattung von Heilbehandlungskosten,
  • Pflegeversicherungsrecht, z. B. Zuerkennung von Pflegestufen und Zahlung von Pflegegeld,
  • Arbeitsförderungsrecht, z. B. Durchsetzung von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld, Umschulung etc.,
  • Sozialleistungsregress, z. B. Abwehr von Erstattungsansprüchen verschiedener Sozialleistungsträger wegen erbrachter Leistungen gegenüber Familienangehörigen.

Auch im Bereich des Sozialrechtes sollte frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Dies gilt einerseits im Hinblick auf einzuhaltende Fristen (Widerspruchsfristen und Klagefristen) und andererseits auf Grund des Umstandes, dass Sozialleistungen in zunehmenden Maße nur noch eingeschränkt gewährt werden.
Stand: 01.12.2011