Hinweis

Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für die Unterhaltsberechtigten und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort. Der Grund ist, dass weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.