Hinweis

Unsere Anwaltskanzlei hat eine seit Jahren bestehende Inkassoabteilung. Sie zieht für Firmen und Privatpersonen offene Rechnungen und Forderungen säumiger Schuldner ein. Die Forderungseintreibung beginnt mit dem anwaltlichen Aufforderungsschreiben und setzt sich sodann mit dem gerichtlichen Mahnverfahren fort. Es wird so ein vollstreckbarer Titel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) geschaffen, der Grundlage der Zwangsvollstreckung ist. Mit diesem Vollstreckungstitel können der Gerichtsvollzieher beauftragt, Pfändungen des Arbeitslohns vorgenommen oder Zwangsvollstreckung in Grundstücke oder sonstige Rechte durchgeführt werden. Häufig werden auch Ratenzahlungsvereinbarungen mit Schuldnern getroffen und es werden die jeweiligen Zahlungen überwacht. Die Forderungsbeitreibung erfolgt manchmal über Jahre hinweg. Bei der Zwangsvollstreckung ist der Schuldner verpflichtet, neben der Hauptforderung und den Zinsen auch die anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten dem Gläubiger zu erstatten.
Heute wird diese Inkassoabteilung durch eine leistungsfähige EDV-Anlage unterstützt. Diese berechnet die Forderung unter Berücksichtigung von Verzugszinsen, Gerichts- und Rechtsanwaltskosten automatisch.
Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, so wird die Sache vom zuständigen Rechtsanwalt weiterbearbeitet und in einen normalen Prozess überführt.
In Beitreibungssachen wird die Bearbeitung erleichtert, wenn Sie sofort die genaue vollständige Bezeichnung des Schuldners angeben. Teilen Sie bitte Name, Vorname, vollständige Anschrift, bei Firmen die genaue Firmierung und, wenn möglich, den gesetzlichen Vertreter mit. Andernfalls kann es durch Anfragen beim Gewerbeamt, Handelsregister oder Einwohnermeldeamt zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten kommen. Durch genaue Angaben wird vermieden, dass unter Umständen eine falsche Person verklagt wird.
Sollte der Schuldner Zahlungen an Sie direkt leisten, teilen Sie uns bitte den Betrag, das Datum des Zahlungseinganges und den angegebenen Verwendungszweck mit. Die Daten werden benötigt, um die Restforderung (Hauptsumme, Zinsen und Kosten) genau berechnen zu können.