Altersgrenzen in Tarifverträgen, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Zeitpunkt des Erreichens der sozialversicherungsrechtlichen Regelaltersgrenze vorsehen sind zulässig. Diese Befristung des Arbeitsvertrags ist durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt, den das Bundesarbeitsgericht mit der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik begründet. Die Klage der 65 Jahre alten Klägerin auf Beschäftigung über das 65. Lebensjahr hinaus wurde abgewiesen.
BAG, Urteil vom 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 -
12.7.2009