Die tarifliche Altersgrenze für Piloten (Cockpit-Personal) wird in der Rechtsprechung für wirksam erachtet. Dies wird mit der Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit wegen fortschreitendem Alter begründet.
LAG Köln, Urteil vom 28.2.2008 - 10 Sa 663/07 -;
BAG, Urteil vom 21.07.2004 - 7 AZR 589/03;
10.8.2009
Das Urteil des BAG ist inzwischen überholt. Der EuGH hat mit Urteil vom 13.9.2011 entschieden, das die tarifliche Altersgrenze für Piloten unwirksam ist, da sie eine Diskriminierung wegen des Alters darstellt.
EuGH, Urteil vom 13.9.2011, - C-447/09-
30.11.2011